Allgemeine Geschäftsbedingungen für den IT OT Integration Summit 2026
der Pelemedia GmbH für Teilnehmer an Seminaren, Workshops, Kongressen, Tagungen, Konferenzen und ähnlichen Veranstaltungen (Stand: September 2009)
1. Geltungsbereich
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Teilnehmern an Seminaren, Workshops, Kongressen, Tagungen, Konferenzen und ähnlichen Veranstaltungen (im Folgenden „Veranstaltung” genannt) und der Pelemedia GmbH (im Folgenden „Veranstalter” genannt). Die Teilnahme an Veranstaltungen unterliegt ausschließlich den folgenden Geschäftsbedingungen. Andere als diese vom Kunden vorgeschlagene Geschäftsbedingungen werden vom Veranstalter nicht anerkannt, es sei denn, dieser hat deren Geltung ausdrücklich schriftlich bestätigt.
2. Anmeldung, Anmeldebestätigung
Die Anmeldung zu Veranstaltungen ist über das Internet, per Brief, Fax oder E-Mail möglich. Eine Anmeldung wird durch eine schriftliche Online- oder Offline-Anmeldebestätigung seitens des Veranstalters rechtsverbindlich. Eine Anmeldung wird für den Teilnehmer unter Anerkennung der hier aufgeführten Geschäftsbedingungen mit ihrem Eingang beim Veranstalter verbindlich. Bei Veranstaltungen mit begrenzter Teilnehmerzahl werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
3. Erbrachte Leistungen
Die Teilnahmegebühr für eine Veranstaltung und die in der Gebühr enthaltenen Leistungen sind in den Veranstaltungsprogrammen angegeben. Die Teilnahmegebühr versteht sich in Euro pro Person und Veranstaltung zuzüglich Mehrwertsteuer.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, angekündigte Referenten durch andere zu ersetzen und notwendige Änderungen am Programm vorzunehmen, wobei der Gesamtcharakter einer Veranstaltung gewahrt bleibt. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Termin und den Ort einer Veranstaltung aus wichtigem Grund zu ändern.
Sollte eine Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt (Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen usw.), aufgrund der Absage mindestens eines gebuchten Teils einer Veranstaltung, aufgrund von Störungen am Veranstaltungsort oder aufgrund einer unzureichenden Teilnehmerzahl nicht durchgeführt werden können, wird der Teilnehmer unverzüglich informiert. In solchen Fällen wird die bereits entrichtete Anmeldegebühr zurückerstattet oder ein Gutschein für eine andere Veranstaltung des Veranstalters ausgestellt. Weitere Ansprüche, z. B. auf Erstattung von Reisekosten, Übernachtungskosten und Ausfallzeiten, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln von Mitarbeitern des Veranstalters oder anderen Personen, die bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen mitwirken.
Die An- und Abreise zu einer Veranstaltung sowie die Übernachtung sind vom Teilnehmer selbst zu organisieren, zu buchen und zu bezahlen.
4. Fälligkeit und Zahlung, Verzug, Schadensersatz
Die Anmeldegebühr ist innerhalb von zehn (10) Tagen nach Rechnungsdatum vollständig und ohne Abzüge zu zahlen. Bei Zahlungsverzug des Teilnehmers ist der Veranstalter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % p. a. über dem Leitzins der Europäischen Zentralbank zu verlangen. Sollte dem Veranstalter durch den Zahlungsverzug nachweislich ein höherer Schaden entstehen, ist er berechtigt, diesen geltend zu machen. Die Zahlung erfolgt auf Rechnung. Die Rechnung muss vor Beginn einer Veranstaltung bezahlt werden. Es besteht kein allgemeiner Anspruch auf Teilnahme.
5. Stornierung
Bei Stornierung der Teilnahme bis zu einundzwanzig (21) Tage vor Beginn einer Veranstaltung berechnet der Veranstalter eine Verwaltungsgebühr von fünfzig (50) Euro für eintägige Veranstaltungen oder einhundert (100) Euro für mehrtägige Veranstaltungen (alle Preise zuzüglich Mehrwertsteuer). Bei einer späteren Stornierung oder Nichterscheinen wird die gesamte Teilnahmegebühr fällig. Ein Ersatzteilnehmer kann jederzeit ohne zusätzliche Kosten benannt werden. Die Stornierung muss schriftlich mitgeteilt werden (an Pelemedia GmbH, Abteilung Events, Richard-Reitzner-Allee 2, 85540 Haar, Deutschland, nmenrath@pelemedia.de) und wird erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Veranstalter wirksam.
6. Urheberrecht
Das gedruckte und elektronische Material einer Veranstaltung ist urheberrechtlich geschützt. Es darf ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Veranstalters und des jeweiligen Urhebers nicht vervielfältigt, an Dritte weitergegeben oder in anderer Weise verwendet werden. Der Veranstalter übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für etwaige Unrichtigkeiten im Inhalt von Vorträgen, Präsentationen und Unterlagen.
Der Veranstalter ist berechtigt, Foto-, Film- und Tonaufnahmen von einer Veranstaltung anzufertigen und diese ohne Zustimmung der Teilnehmer für Werbezwecke oder Pressemitteilungen zu verwenden. Dies gilt auch für Aufnahmen, die von der Presse oder dem Fernsehen mit Zustimmung des Veranstalters direkt angefertigt werden. Foto-, Film- und Tonaufnahmen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Veranstalters.
7. Haftungsbeschränkungen
Soweit Veranstaltungen in Räumen und auf Grundstücken Dritter stattfinden, haftet der Veranstalter gegenüber einem Teilnehmer nicht für Unfälle, Verlust oder Beschädigung von Sachen, es sei denn, der Anspruch beruht auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handlungen von Mitarbeitern des Veranstalters oder anderen Personen, die bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen mitwirken.
8. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Veranstalters, wenn der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Gleiches gilt, soweit der Kunde bei Einleitung eines Rechtsverfahrens einen Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland hat.
9. Salvatorische Klausel
Sollten die Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen sowie des Vertrages davon unberührt. In diesem Fall werden die Vertragsparteien sich bemühen, die unwirksame oder unzureichende Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der Vertragsparteien am nächsten kommt.